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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von RettLog, insbesondere über rettlog.de, die RettLog-Webanwendung sowie für hiermit zusammenhängende Angebote, Testzugänge, Vertragsabschlüsse, Supportleistungen, Kontaktaufnahmen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit RettLog.

1.2 RettLog richtet sich grundsätzlich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Kostenpflichtige Verträge werden nicht mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen.

1.3 Ein kostenloser Testzugang kann auch durch natürliche Personen angelegt werden, wenn die Nutzung der unverbindlichen Erprobung von RettLog für eine Organisation, Einrichtung, Hilfsorganisation, Behörde, ein Unternehmen oder einen sonstigen potentiellen gewerblichen bzw. institutionellen Einsatz dient. Aus einem Testzugang entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn RettLog ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn RettLog in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Anbieterangaben

2.1 Die Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Impressum auf rettlog.de.

2.2 Vertragsbezogene Erklärungen von RettLog erfolgen grundsätzlich per E-Mail oder über die in RettLog bereitgestellten Kommunikationswege, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde.

3. Vertragsgegenstand

3.1 RettLog ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur digitalen Organisation, Dokumentation und Verwaltung von Material-, Einheiten-, Fahrzeug-, Checklisten-, Mängel-, Aufgaben- und vergleichbaren Verwaltungsprozessen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der gebuchten Tarif- oder Vertragsvariante sowie diesen AGB.

3.3 RettLog stellt ein Organisations- und Dokumentationswerkzeug bereit. RettLog ersetzt keine fachliche, organisatorische, medizinische, technische, rechtliche oder behördliche Prüfung durch den Kunden oder durch hierfür qualifiziertes Personal.

3.4 Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Prüfung, Bewertung und Verwendung der in RettLog eingegebenen Daten liegt ausschließlich beim Kunden.

4. Testzugang

4.1 RettLog kann kostenlose Testzugänge bereitstellen. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Testzugangs besteht nicht.

4.2 Umfang, Dauer und Funktionen des Testzugangs können durch RettLog konfiguriert und begrenzt werden. Der Testzugang dient ausschließlich der unverbindlichen Erprobung von RettLog.

4.3 Der Testzugang ist kostenlos. Er wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch einen gesonderten Vertragsabschluss zustande.

4.4 Nach Ablauf des Testzugangs kann der Zugang automatisch gesperrt oder beendet werden. Testdaten können nach Ablauf des Testzeitraums gelöscht werden, wenn kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird.

4.5 RettLog übernimmt für kostenlose Testzugänge keine Gewähr dafür, dass eingegebene Daten dauerhaft erhalten bleiben, vollständig wiederhergestellt werden können oder nach Ablauf des Testzeitraums weiter verfügbar sind.

4.6 Produktive, rechtlich relevante oder einsatzkritische Prozesse dürfen während eines Testzugangs nur erfolgen, wenn der Kunde selbst sicherstellt, dass die hierfür erforderlichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen unabhängig von RettLog erfüllt sind.

5. Vertragsschluss

5.1 Kostenpflichtige Verträge werden nicht im Self-Service geschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt individuell, insbesondere durch Angebot von RettLog und Annahme durch den Kunden per Unterschrift, E-Mail, Vertragsdokument oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Form.

5.2 Soweit im Angebot oder Vertragsdokument auf diese AGB verwiesen wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Fassung.

5.3 Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, Angebot bzw. Vertragsdokument, Leistungsbeschreibung und anschließend diese AGB.

6. Leistungsumfang und Änderungen der Software

6.1 RettLog stellt dem Kunden die gebuchten Funktionen während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit.

6.2 RettLog ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, Funktionen zu verbessern, Benutzeroberflächen anzupassen, technische Abläufe zu ändern und Sicherheitsmaßnahmen zu aktualisieren, soweit hierdurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6.3 Ein Anspruch auf bestimmte Gestaltungen, Bedienoberflächen, technische Implementierungen oder einzelne Nebenfunktionen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

6.4 RettLog kann Funktionen als Beta-, Vorschau- oder Testfunktionen kennzeichnen. Solche Funktionen können geändert, eingeschränkt oder entfernt werden und sind nicht Bestandteil einer garantierten Produktivleistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Technische Voraussetzungen

7.1 Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung von RettLog selbst verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser, geeignete Endgeräte sowie die interne IT- und Rechteverwaltung des Kunden.

7.2 Störungen, Einschränkungen oder Sicherheitsvorfälle, die aus der Sphäre des Kunden stammen, insbesondere aus dessen Internetzugang, Endgeräten, Browsern, Netzwerken, Benutzerkonten oder internen Prozessen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von RettLog.

8. Verfügbarkeit, Wartung und SLA

8.1 RettLog stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalenderjahr bereit.

8.2 Verfügbarkeit bedeutet die technische Erreichbarkeit der zentralen RettLog-Webanwendung am Übergabepunkt der von RettLog betriebenen Serverinfrastruktur.

8.3 Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere angekündigte Wartungsarbeiten, dringende Sicherheits- oder Notfallwartungen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von RettLog, Störungen des Internets, von DNS-Diensten, Netzbetreibern oder Endgeräten des Kunden, Störungen durch fehlerhafte Nutzung, Missbrauch, Angriffe oder vertragswidriges Verhalten des Kunden, Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt sowie Einschränkungen kostenloser Testzugänge, Beta-Funktionen oder nicht produktiver Testsysteme.

8.4 RettLog darf Wartungsarbeiten durchführen, wenn diese für Betrieb, Sicherheit, Stabilität oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

8.5 Kurzfristige Wartungsarbeiten zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Fehlerbehebung oder zur Sicherstellung des stabilen Betriebs dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

8.6 Unterschreitet RettLog die Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalenderjahr aus von RettLog zu vertretenden Gründen, kann der Kunde eine angemessene Servicegutschrift verlangen. Die Servicegutschrift beträgt 5 % der auf den betroffenen Vertragszeitraum entfallenden Nettovergütung bei einer Verfügbarkeit von 99,0 % bis unter 99,5 %, 10 % bei einer Verfügbarkeit von 98,0 % bis unter 99,0 % und 20 % bei einer Verfügbarkeit unter 98,0 %.

8.7 Die Servicegutschrift wird mit zukünftigen Rechnungen verrechnet. Eine Auszahlung erfolgt nicht, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.

8.8 Weitergehende Ansprüche wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

8.9 Prozessunterbrechungen, Verzögerungen oder Nutzungseinschränkungen innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit RettLog nicht nach diesen AGB oder zwingendem Recht haftet.

9. Support

9.1 RettLog bietet Support per E-Mail oder über die von RettLog bereitgestellten Supportkanäle.

9.2 Supportanfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.

9.3 RettLog schuldet keinen Support für kundenseitige Infrastruktur, Browserprobleme, lokale Netzwerke, Internetanschlüsse, Drittsoftware, individuell erstellte Workarounds oder nicht von RettLog verursachte Störungen.

10. Nutzerkonten, Organisationen und Berechtigungen

10.1 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Organisation, Nutzerkonten, Rollen, Rechte und Zugänge innerhalb von RettLog verantwortlich.

10.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf seine RettLog-Organisation erhalten.

10.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Der Kunde hat RettLog unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, einen unbefugten Zugriff oder eine Gefährdung von Zugangsdaten bestehen.

10.4 Handlungen von Nutzern, die dem Kunden zugeordnet sind, gelten im Verhältnis zu RettLog als Handlungen des Kunden, soweit der Kunde diese Handlungen zu vertreten hat.

11. Anonyme Zugänge, QR-Code-Zugänge und Gastnutzung

11.1 RettLog kann Funktionen bereitstellen, mit denen der Kunde eingeschränkte Zugänge ohne individuelles Nutzerkonto ermöglichen kann, insbesondere über QR-Codes, öffentliche oder halböffentliche Links, Gastzugänge oder vergleichbare Zugriffsmöglichkeiten.

11.2 Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob, wo, wie lange und für welche Zwecke solche Zugänge eingesetzt werden.

11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, QR-Codes, Links, Passwörter, Zugangsbeschränkungen und sonstige Zugriffsmöglichkeiten so zu verwalten, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.

11.4 Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass QR-Codes oder Links nicht unkontrolliert veröffentlicht, weitergegeben oder an ungeeigneten Orten angebracht werden, wenn dadurch unberechtigte Zugriffe möglich werden.

11.5 Eingaben, Änderungen, Checkmeldungen, Mängelmeldungen, Statusänderungen oder sonstige Handlungen, die über einen vom Kunden eingerichteten anonymen Zugang, QR-Code-Zugang oder Gastzugang erfolgen, werden dem Verantwortungsbereich des Kunden zugerechnet, soweit RettLog den Zugriff nicht selbst pflichtwidrig ermöglicht hat.

11.6 RettLog ist nicht verpflichtet, die Identität einzelner Personen zu prüfen, die einen vom Kunden bereitgestellten anonymen Zugang, QR-Code-Zugang oder Gastzugang verwenden.

11.7 Der Kunde ist verpflichtet, missbräuchlich verwendete QR-Codes, Links oder Gastzugänge unverzüglich zu deaktivieren oder durch RettLog deaktivieren zu lassen, sobald ihm ein Missbrauch oder ein konkretes Missbrauchsrisiko bekannt wird.

11.8 RettLog haftet nicht für falsche, missbräuchliche, unvollständige oder unberechtigte Eingaben, die über vom Kunden eingerichtete anonyme Zugänge, QR-Code-Zugänge oder Gastzugänge erfolgen, soweit RettLog den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

12. Vertraglich vereinbarter Einsatzbereich

12.1 Der Kunde darf RettLog nur für den im Angebot, Vertragsdokument oder in einer sonstigen Vereinbarung festgelegten Einsatzbereich nutzen.

12.2 Der Einsatzbereich kann insbesondere nach Organisation, Unternehmen, Verband, Regionalverband, Ortsverband, Standort, Einheit, Abteilung, Mandant, Nutzerzahl, Fahrzeugen, Lagern oder sonstigen organisatorischen Grenzen bestimmt werden.

12.3 Ist ein bestimmter Regionalverband, Ortsverband, Standort, Betriebsteil oder eine bestimmte Organisationseinheit Vertragsgegenstand, darf RettLog nur für diesen vereinbarten Bereich genutzt werden.

12.4 Eine Nutzung für andere rechtlich oder organisatorisch selbständige Einheiten, andere Regionalverbände, andere Ortsverbände, verbundene Organisationen, Tochtergesellschaften, Schwesterorganisationen oder Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer, Rollen, Organisationen, Einheiten und Zugänge so zu administrieren, dass der vertraglich vereinbarte Einsatzbereich eingehalten wird.

12.6 Eine Überschreitung des vereinbarten Einsatzbereichs berechtigt RettLog, eine Anpassung des Vertrags und der Vergütung zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Sperrung, außerordentliche Kündigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

12.7 Maßgeblich ist der tatsächlich vereinbarte Einsatzbereich. Ist der Einsatzbereich unklar, ist im Zweifel nur die im Angebot oder Vertragsdokument ausdrücklich bezeichnete Organisationseinheit umfasst.

13. Pflichten des Kunden

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, RettLog nur im Rahmen des Vertrags, der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.

13.2 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit eingegebener Daten, die fachliche Prüfung von Material-, Fahrzeug-, Einheiten-, Checklisten- und Mängeldaten, die Festlegung und Einhaltung interner Prozesse, die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher, verbandlicher, medizinischer, technischer und organisatorischer Pflichten, die Schulung und Einweisung seiner Nutzer, die Prüfung, ob RettLog für den konkreten Einsatzzweck geeignet ist, die Verwaltung, Kontrolle und Deaktivierung von QR-Codes, Gastzugängen, anonymen Zugängen und sonstigen Zugriffsmöglichkeiten, die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Einsatzbereichs sowie die Verhinderung einer Nutzung durch nicht berechtigte Organisationen, Einheiten oder Dritte.

13.3 Der Kunde darf RettLog nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere Angriffe auf die technische Infrastruktur, Umgehung von Sicherheitsmechanismen, unbefugte Zugriffstests, automatisiertes Auslesen außerhalb bereitgestellter Schnittstellen, Überlastung der Systeme, Speicherung rechtswidriger Inhalte, Verletzung von Rechten Dritter sowie die Nutzung zur Verarbeitung von Patientendaten, Behandlungsdaten oder besonders sensiblen Einsatzdaten, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

13.4 Der Kunde muss für kritische betriebliche Abläufe angemessene Ersatz-, Notfall- und Offline-Prozesse vorhalten. Dies gilt insbesondere für Materialverfügbarkeit, Fahrzeugverfügbarkeit, Einsatzbereitschaft, Medizinprodukte, Medikamente, Verbrauchsmaterialien und sonstige rettungsdienstliche oder katastrophenschutzbezogene Prozesse.

14. Besondere Regelungen für Rettungsdienst-, Katastrophenschutz- und Medizinumfelder

14.1 RettLog unterstützt den Kunden bei der digitalen Dokumentation und Organisation. RettLog übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Fahrzeuge, Einheiten, Materialien, Medizinprodukte, Medikamente, Geräte, Rucksäcke, Taschen, Lagerbestände oder sonstige Ressourcen tatsächlich vorhanden, vollständig, geprüft, einsatzbereit, verkehrssicher, verwendbar, steril, zugelassen oder rechtlich ordnungsgemäß sind.

14.2 Warnungen, Statusanzeigen, Fälligkeiten, Ampeln, Erinnerungen oder sonstige Hinweise in RettLog beruhen auf den vom Kunden eingegebenen Daten, Konfigurationen und Prozessen. RettLog prüft diese Daten nicht fachlich.

14.3 RettLog validiert insbesondere nicht die medizinische Eignung, technische Zulässigkeit, gesetzliche Prüfintervalle, Hygieneanforderungen, Medizinproduktevorgaben, Ablaufdaten, Mindestvorhaltungen, behördliche Vorgaben sowie rettungsdienstliche oder katastrophenschutzrechtliche Anforderungen.

14.4 Die Nutzung von RettLog entbindet den Kunden nicht von manuellen Kontrollen, fachlichen Prüfungen, gesetzlichen Dokumentationspflichten, Betreiberpflichten, Organisationspflichten oder Aufsichtspflichten.

14.5 RettLog haftet nicht für Schäden, Einsatzverzögerungen, Organisationsmängel, Materialmängel, fehlende Einsatzbereitschaft oder sonstige Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde Daten falsch, unvollständig, verspätet oder nicht eingegeben, gepflegt, geprüft oder ausgewertet hat. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

15. Kundendaten und Inhalte

15.1 Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm in RettLog eingegebenen Daten und Inhalte.

15.2 Der Kunde räumt RettLog für die Vertragslaufzeit das Recht ein, die vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, technisch zu vervielfältigen, zu übertragen und anzuzeigen, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherung, Wartung und Verbesserung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

15.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Eingabe, Speicherung und Verarbeitung der Daten und Inhalte berechtigt ist.

15.4 RettLog ist nicht verpflichtet, Kundendaten oder Inhalte vorab zu prüfen, fachlich zu validieren oder auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu kontrollieren.

15.5 RettLog darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Sicherheitsrisiken begründen oder gegen diese AGB verstoßen.

16. Uploads und Dateien

16.1 Soweit RettLog Uploadfunktionen bereitstellt, dürfen diese nur für vertragsgemäße Zwecke genutzt werden.

16.2 Der Kunde darf keine Dateien hochladen, die Schadsoftware enthalten, Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder den sicheren Betrieb von RettLog gefährden.

16.3 RettLog kann Dateigrößen, Dateitypen, Speicherumfang und Uploadfunktionen technisch begrenzen, soweit dies für Sicherheit, Stabilität, Wirtschaftlichkeit oder Missbrauchsvermeidung erforderlich ist.

16.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass hochgeladene Bilder, Dokumente oder sonstige Dateien keine Inhalte enthalten, die für die Nutzung von RettLog nicht erforderlich oder rechtlich unzulässig sind.

17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

17.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch RettLog ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

17.2 Soweit RettLog personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

17.3 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er oder seine Nutzer in RettLog eingeben, soweit RettLog diese Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

17.4 Der Kunde darf RettLog nur zur Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten einsetzen, für die eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und deren Verarbeitung mit den vereinbarten Zwecken vereinbar ist.

18. Datensicherung und Datenintegrität

18.1 RettLog erstellt mindestens einmal täglich, regelmäßig gegen 00:00 Uhr deutscher Zeit, technische Backups der produktiven Datenbestände.

18.2 Die Backups dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems oder relevanter Systembestandteile im Falle technischer Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste im Verantwortungsbereich von RettLog.

18.3 Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter, überschriebener oder fehlerhaft eingegebener Daten besteht nur, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

18.4 Änderungen, die nach dem letzten erfolgreichen Backup vorgenommen wurden, können im Wiederherstellungsfall verloren gehen.

18.5 Der Kunde bleibt verpflichtet, rechtlich, organisatorisch oder betrieblich besonders wichtige Informationen eigenständig zu prüfen und, soweit erforderlich, außerhalb von RettLog zu dokumentieren oder vorzuhalten.

18.6 RettLog übernimmt keine Garantie dafür, dass Kundendaten jederzeit vollständig, fehlerfrei oder in einem bestimmten historischen Zustand wiederhergestellt werden können, soweit kein Fall zwingender gesetzlicher Haftung vorliegt.

19. Vergütung und Abrechnung

19.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertragsdokument.

19.2 Abgerechnet wird je nach Vereinbarung quartalsweise oder jährlich.

19.3 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

19.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

19.5 Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder zwingendes Recht dies vorsieht.

19.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

20. Zahlungsverzug, Mahnung und Sperrung

20.1 Erfolgt bis zum Ablauf der Zahlungsfrist kein vollständiger Zahlungseingang, gerät der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug.

20.2 RettLog kann den Kunden frühestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Zahlungsfrist per E-Mail an die offene Zahlung erinnern.

20.3 Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann RettLog den Kunden frühestens 14 Kalendertage nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen und eine weitere Zahlungsfrist von mindestens 7 Kalendertagen setzen.

20.4 Erfolgt auch innerhalb dieser weiteren Zahlungsfrist kein vollständiger Zahlungseingang, ist RettLog berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren. Die Sperrung darf frühestens 21 Kalendertage nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist erfolgen.

20.5 Vor einer Sperrung soll RettLog den Kunden nach Möglichkeit nochmals per E-Mail auf die bevorstehende Sperrung hinweisen. Eine Pflicht zur mehrfachen Mahnung besteht nicht.

20.6 Die Sperrung kann die gesamte Organisation des Kunden oder einzelne Funktionen betreffen. RettLog darf die Sperrung auf das zur Sicherung berechtigter Interessen erforderliche Maß beschränken.

20.7 Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

20.8 Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird RettLog den Zugang innerhalb angemessener Zeit wieder freischalten, sofern der Vertrag nicht beendet wurde und keine sonstigen Sperrgründe bestehen.

20.9 RettLog ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

20.10 Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.

20.11 Bei kostenlosen Testzugängen kann RettLog den Zugang nach Ablauf des Testzeitraums oder bei Missbrauch ohne Mahnverfahren sperren oder beenden.

21. Laufzeit und Kündigung

21.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertragsdokument.

21.2 Verträge können quartalsweise oder jährlich geschlossen werden.

21.3 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

21.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

21.5 Ein wichtiger Grund liegt für RettLog insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug bleibt, RettLog missbräuchlich nutzt, Sicherheitsmaßnahmen umgeht, Rechte Dritter verletzt, rechtswidrige Inhalte speichert oder schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt.

21.6 Gesetzliche Kündigungs-, Wechsel- und Beendigungsrechte, insbesondere aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben zum Anbieterwechsel bei Datenverarbeitungsdiensten, bleiben unberührt.

22. Vertragsende, Datenvorhaltung und Exit

22.1 Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden zu RettLog grundsätzlich deaktiviert, soweit nichts anderes vereinbart ist.

22.2 RettLog hält Kundendaten nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei Monaten vor, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Löschpflichten entgegenstehen.

22.3 Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde RettLog um Herausgabe seiner wesentlichen Kundendaten bitten. RettLog stellt diese Daten, soweit technisch verfügbar und zumutbar, in einem angemessenen, strukturierten und gängigen Format bereit.

22.4 Die Herausgabe umfasst grundsätzlich vom Kunden eingegebene Stammdaten, Organisationsdaten, Checklisten-, Material-, Einheiten-, Mängel- und vergleichbare Nutzdaten, soweit diese technisch eindeutig dem Kunden zugeordnet werden können.

22.5 Nicht umfasst sind insbesondere Systemdaten, interne Logs, Sicherheitsprotokolle, technische Betriebsdaten, proprietäre Softwarebestandteile, Quellcode, interne Datenbankstrukturen, Backups als solche, Auswertungslogiken oder Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter oder Sicherheitsinteressen beeinträchtigen würde.

22.6 RettLog schuldet keinen vollautomatischen Self-Service-Export, keine Migration in Systeme Dritter und keine Herstellung einer vollständigen Funktionsgleichheit in anderer Software, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

22.7 Nach Ablauf der Vorhaltefrist darf RettLog die Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

22.8 Daten in technischen Backups können aus technischen Gründen noch zeitlich begrenzt vorhanden sein und werden im Rahmen regulärer Backup-Zyklen überschrieben oder gelöscht.

22.9 Unterstützung bei Migration, Aufbereitung oder individueller Herausgabe von Daten kann gesondert vergütungspflichtig sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

23. Nutzungsrechte an RettLog

23.1 Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, RettLog im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

23.2 Der Kunde darf RettLog nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln, Dritten überlassen, vermieten, weiterverkaufen oder als eigene Dienstleistung anbieten, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich zwingend gestattet ist.

23.3 Alle Rechte an RettLog, insbesondere an Software, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Konzepten, Designs, Marken, Texten und technischen Komponenten, verbleiben bei RettLog oder den jeweiligen Rechteinhabern.

24. Sperrung bei Sicherheitsrisiken und Missbrauch

24.1 RettLog darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, unbefugte Nutzung, Sicherheitsrisiken, Angriffe, rechtswidrige Inhalte oder schwerwiegende Vertragsverstöße bestehen.

24.2 RettLog wird die Sperrung auf das erforderliche Maß beschränken und den Kunden nach Möglichkeit informieren.

24.3 Der Kunde hat an der Aufklärung und Beseitigung des Sicherheitsrisikos angemessen mitzuwirken.

25. Gewährleistung

25.1 RettLog gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

25.2 Unerhebliche Abweichungen, zumutbare technische Einschränkungen, kurzfristige Störungen, optische Änderungen oder nicht wesentliche Funktionsanpassungen stellen keinen Mangel dar.

25.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll eine Beschreibung des Fehlers, betroffene Funktionen, Zeitpunkt, Nutzer, Schritte zur Reproduktion und vorhandene Fehlermeldungen enthalten.

25.4 RettLog ist berechtigt, Mängel durch Fehlerbehebung, Workaround, Update, Konfigurationsänderung oder sonstige geeignete Maßnahmen zu beseitigen.

25.5 Für kostenlose Testzugänge gelten Gewährleistungsansprüche nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

26. Haftung

26.1 RettLog haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

26.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RettLog nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

26.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

26.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt.

26.5 Bei kostenloser Nutzung, insbesondere im Rahmen eines Testzugangs, haftet RettLog nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

26.6 RettLog haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer Daten falsch, unvollständig, verspätet oder nicht eingeben, prüfen, pflegen, aktualisieren oder auswerten.

26.7 RettLog haftet nicht für die fachliche, medizinische, technische, rechtliche oder organisatorische Richtigkeit von Kundendaten, Checklisten, Materiallisten, Prüffristen, Statusanzeigen, Mängelmeldungen, Aufgaben, Dokumentationen oder sonstigen vom Kunden angelegten Inhalten.

26.8 RettLog haftet nicht für Einsatzverzögerungen, Prozessunterbrechungen, Organisationsmängel, fehlende Einsatzbereitschaft, fehlendes Material, abgelaufene Medizinprodukte, fehlerhafte Prüfungen, unvollständige Kontrollen oder sonstige Folgen aus der betrieblichen Nutzung von RettLog, soweit diese auf der Verantwortungssphäre des Kunden beruhen.

26.9 RettLog haftet nicht für Schäden, Fehler, Prozessstörungen oder fehlerhafte Dokumentationen, die dadurch entstehen, dass unberechtigte oder nicht ausreichend kontrollierte Personen über vom Kunden eingerichtete QR-Codes, Gastzugänge, anonyme Zugänge oder sonstige Zugriffsmöglichkeiten Eingaben vornehmen, soweit RettLog den Zugriff nicht zu vertreten hat.

26.10 RettLog haftet nicht für Schäden oder Störungen, die daraus entstehen, dass der Kunde RettLog außerhalb des vertraglich vereinbarten Einsatzbereichs nutzt oder Dritten eine nicht vereinbarte Nutzung ermöglicht.

26.11 RettLog haftet nicht für Nutzungsausfälle, die innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit liegen, soweit kein Fall nach Ziffer 26.1 vorliegt.

26.12 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung entstanden wäre. Die Regelungen zu den von RettLog erstellten Backups bleiben unberührt.

26.13 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von RettLog.

27. Freistellung

27.1 Der Kunde stellt RettLog von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer RettLog rechtswidrig nutzen, Rechte Dritter verletzen, unzulässige Inhalte speichern oder gegen diese AGB verstoßen.

27.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

27.3 Der Kunde ist nicht zur Freistellung verpflichtet, soweit er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

28. Vertraulichkeit

28.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

28.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, wirtschaftliche, organisatorische und geschäftliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

28.3 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

28.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

29. Referenznennung

29.1 Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

29.2 Der Kunde darf RettLog nur mit vorheriger Zustimmung von RettLog öffentlich als Anbieter, Partner oder Referenz verwenden, soweit dies über eine sachliche Benennung der eingesetzten Software hinausgeht.

30. Höhere Gewalt

30.1 RettLog haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.

30.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle kritischer Infrastruktur, großflächige Internetstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RettLog liegen.

30.3 RettLog wird den Kunden nach Möglichkeit über erhebliche Leistungseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt informieren.

31. Änderungen von Preisen, Leistungen und AGB

31.1 RettLog kann Preise für zukünftige Vertragszeiträume ändern. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn des betroffenen Vertragszeitraums mitgeteilt.

31.2 Erhöht RettLog die Preise, kann der Kunde den Vertrag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kündigen.

31.3 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht lediglich klarstellend sind oder aufgrund zwingender gesetzlicher, technischer oder sicherheitsrelevanter Gründe erforderlich werden und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

31.4 RettLog darf die Software und Nebenleistungen im Rahmen von Ziffer 6 weiterentwickeln, soweit dadurch der vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich reduziert wird.

32. Abtretung und Vertragsübernahme

32.1 Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von RettLog abtreten, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

32.2 RettLog darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

33. Rechtswahl und Gerichtsstand

33.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

33.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von RettLog, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.

33.3 RettLog bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

34. Schlussbestimmungen

34.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

34.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

34.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen bedürfen der vereinbarten Form. Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Stand (zuletzt aktualisiert): 2. Juni 2026

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